"Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker. Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes."
Wir freuen uns über jeden Menschen, der zur Taufe kommt.
Der Taufbefehl aus dem Mattäusevangelium (Kapitel 28) beschränkt sich nicht auf die Taufe von Kindern.
Was muss ich tun, wenn ich eine Taufe anmelden möchte?
Wenn Sie ein Kind oder sich selbst zur Taufe anmelden möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Pfarrer oder Ihrer zuständigen Pfarrerin in Verbindung. Gemeinsam werden Sie dann einen Gesprächstermin vereinbaren, an dem alles Weitere (Tauftermin, Ablauf, notwenige Unterlagen, etc.) geklärt wird.
Was muss ich bei der Wahl der Taufpatinnen und Taufpaten bedenken?
Handelt es sich um eine Erwachsenentaufe, müssen keine Paten benannt werden. Bei einer Kindertaufe gilt, dass alle Ale Patinnen und Paten einer christlichen Kirche angehören müssen. Mindestens einer der Paten muss Mitglied der evangelischen Kirche sein. Das gleiche gilt auch für ein Elternteil. Bitte bedenken Sie bei der Wahl der Taufpaten, dass das Patenamt weder entzogen noch zurückgegeben werden kann.
Wann und wo findet die Taufe statt?
Die Taufe findet in der Regel im Sonntagsgottesdienst der Gemeinde statt. Die möglichen Gottesdienste sind im Gottesdienstplan mit einem "T" gekennzeichnet.
Gibt es eine Beurkundung der Taufe?
Die Taufe wird in Ihrem Familienstammbuch eingetragen und in unserem Kirchenbuch vermerkt.
Kann die Taufe ungültig werden?
Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.