Sie haben sich entschieden zu heiraten und wünschen eine kirchliche Trauung?
Wir gratulieren Ihnen und begleiten Sie gerne.
Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll.
Mann und Frau geloben, einander zu lieben und zu ehren. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.
Wann sollte man die Trauung anmelden?
Sie sollten Ihre kirchliche Trauung rechtzeitig, d.h. wenn Sie die Termine des weiteren Festes planen, bei Ihrer zuständigen Pfarrerin oder Ihrem zuständigen Pfarrer anmelden. Den Tag der Trauung bestimmen Sie. Trauungen finden allerdings nicht in der Karwoche, am Buß- und Betttag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag oder am ersten Weihnachtstag statt. Sonntags sind Trauungen eher unüblich.
Wie bereitet man sich auf die Trauung vor?
Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis der christlichen Ehe. Damit Sie sich auf dieses Gespräch vorbereiten können, haben wir Ihnen den üblichen Ablauf einer Trauung sowie häufig genommene Lieder und Trausprüche zusammengestellt.
Was ist die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung?
Voraussetzung dafür, dass Sie kirchlich getraut werden können, ist die standesamtliche Eheschließung. Bitte bringen Sie das Stammbuch entweder zu dem Vorbereitungsgespräch mit oder reichen es kurz vor Ihrer kirchlichen Trauung nach. Weitere Voraussetzung für kirchliche Trauung ist, dass beide Ehepartner einer christlichen Kirche angehören. Ist dies nicht der Fall, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine gottesdienstliche Feier stattfinden.
Die musikalische Gestaltung?!
In der Kirche liegen in ausreichender Zahl Gesangbücher aus. Sie können jedoch auch ein Gottesdienstblatt selbst gestalten. Ein Organist wird von der Kirchengemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenn Sie darüber hinaus noch besondere musikalische Wünsche haben (Sologesang, Chor, o.ä.), müssen Sie die anfallenden Kosten für diese Musiker selbst tragen.